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Steuervorteile
Nach § 35 a Absatz 2 EStG sind bis zu 6.000,- Euro in der Einkommenssteuererklärung absetzbar. Dazu zählen auch Ausbesserungsarbeiten und Schönheitsreparaturen.
Welche Dienstleistungen sind absetzbar?
Es handelt sich hier um handwerkliche Tätigkeiten, die als Ausbesserungsarbeiten oder Schönheitsreparaturen anzusehen sind. Nicht absetzbar dagegen sind Um- und Anbauten.
Wer kann diese Dienstleistungen absetzen?
Es ist irrelevant, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind.
Wie hoch ist die Steuerersparnis?
Der zulässige Betrag der Steuerersparnis wird direkt von der Steuerschuld abgezogen. Hierbei sind maximal 20 %, höchstens jedoch 1.200,- Euro, der nachgewiesenen und berücksichtigungsfähigen Kosten als maximaler Abzug anzusetzen.
Beispiel:
Das Ehepaar Mustermann hat ein Haus gemietet. Im Jahr 2009 werden Reparaturkosten des Hauses von insgesamt 6.000 ,- Euro entstanden. Hiervon kann das Ehepaar Mustermann 20% direkt von der Steuerschuld abziehen.
6.000,- x 20% = 1.200,- Euro Direktabzug von der Steuerschuld.